Ein deutsches Ehepaar stirbt in Österreich, ein Notarzt fährt mit geliehenem Fahrrad zum Unfallort oder Einsatzkräfte laufen sogar zu Fuß – solche Vorfälle häufen sich. Der Grund: Es fehlt die Rettungsgasse. Dabei sind die Strafen für Rettungsgassen-Verweigerer drastisch.
Zwei Todesopfer in Österreich nach einem Unfall
Das verheiratete Paar ist am Wochenende auf der A8 in Österreich in einen Unfall geraten. Besonders tragisch dabei ist, dass die zum Einsatz gerufene Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Ort im Innkreis zuerst nicht zur Unfallstelle vordringen konnte. Auf Facebook dokumentierten sie die Lage und veröffentlichten ein Video. Auf diesem sieht man, wie einer der Einsatzkräfte verzweifelt versucht, die im Stau stehenden Autos aus dem Weg zu räumen. Merkur.de schreibt dazu: „Ihr Einsatz verzögerte sich so um Minuten, die möglicherweise zur Rettung des Paares entscheidend wären.“ In der Folge starb der 77-jährige Fahrer an Ort und Stelle. Seine 69-jährige Frau kurz danach im Krankenhaus. Die Rettungsgassen-Verweigerer im bergigen Nachbarland müssen laut der österreichischen Behördenplattform, oessterreich.gv.at, mit einer Geldstrafe von bis zu 2.180 Euro rechnen.
Auch in Deutschland muss eine Rettungsgasse gebildet werden
Nicht nur in Österreich scheint die Bildung einer Rettungsgasse für einige Autofahrer ein Problem zu sein. Erst am Montag, dem 7. August, musste sich ein Notfallarzt aufgrund von einer nicht vorhandenen Rettungsgasse zuerst zu Fuß und auf halber Strecke mit einem ausgeliehenen Rad zum Unfallort durchdrängen. Dabei ist es in Deutschland Pflicht, die Straße für die Retter freizuräumen. § 11 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor:
„Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Autostraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeuge […] eine freie Gasse bilden.“
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat erst letztes Jahr mit einem Urteil deutlich gemacht, wann genau eine Rettungsgasse gebildet werden muss: Sofort, wenn Schrittgeschwindigkeit gefahren wird oder der Verkehr sich nicht vom Fleck rührt. Es gibt also keine Überlegungsfrist für Kraftfahrzeugführer.
Wie bildet man eine Rettungsgasse richtig?
Auch wenn Fahrer im Stau genervt und die Gedanken beim beispielsweise verpassten wichtigen Termin oder dem wartenden Chef auf der Arbeit sind, müssen sie stets daran denken, eine freie Gasse für den Fall eines Rettungseinsatzes zu bilden. In einem Beitrag der Bild wird erklärt wie: „Es muss immer Platz zwischen der äußersten linken Spur und der unmittelbar rechts daneben liegenden gebildet werden.“ Fährt ein Fahrzeugführer also auf der linken Fahrspur, so muss er sich so weit wie möglich links halten. Auf den übrigen Fahrstreifen gilt dasselbe, bloß rechts.
Wichtig zu wissen: Grundsätzlich muss der Standstreifen frei bleiben. Ausnahmen sind, wenn Beamte zum Befahren auffordern oder aus Platzgründen keine weiteren Möglichkeiten bestehen, eine Fahrspur für etwa Notfallsanitäter freizugeben.
Wie ist es bei einer Baustelle?
Insbesondere im Sommer sind Baustellen auf deutschen Autobahnen keine Seltenheit. Kommt es zu einem Stau im Baustellenbereich, kann es so eng werden, dass es keinen Platz für eine vorschriftgemäße Rettungsgasse gibt. Für eine solche Situation hat die StVO keine Regeln. Allerdings rät der ADAC, dass alle Fahrzeuge, wenn möglich, nach rechts fahren sollen. Zudem könnten größere Abstände zwischen den Kraftfahrzeugen für die Einsatzkräfte hilfreich sein.
Welche Strafen drohen?
Für Rettungsgassen-Verweigerer sieht der Bußgeldkatalog eine Reihe von Sanktionen vor:
- Rettungsgasse nicht gebildet: 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot
- … mit Behinderung: 240 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot
- … mit Gefährdung: 280 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot
- … mit Sachbeschädigung: 320 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot
Benutzt ein Autofahrer unerlaubt die freie Gasse, drohen unter anderem eine saftige Geldstrafe in Höhe von 240 Euro. Ob das Verbot auch für Motorradfahrer gilt, erklärt Rechtsanwalt Tom Louven im Auftrag von Geblitzt.de: „Obwohl Motorräder viel schmaler als Autos sind, dürfen auch sie nicht einfach die Rettungsgasse benutzen.“ Und: „Zudem verstößt das Durchfahren einer Rettungsgasse gegen das Rechtsüberholverbot.“
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Quellen: adac.de, gesetze-im-internet.de, bild.de, merkur.de, oesterreich.gv.at