Es ist wieder soweit: Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat die neuen Typklassen für tausende Automodelle bekanntgegeben. Etwa 13 Millionen deutsche Fahrzeughalter sollten sich auf die teils drastischen Veränderungen einstellen. Wer im kommenden Jahr draufzahlen muss und wer sich auf weniger Kosten freuen kann, erfahren Sie hier.
Für wie viele Fahrzeughalter ändert sich etwas?
Nachdem der GDV vor kurzem die neuen Regionalklassen veröffentlicht hat, sind nun auch die neuen Typklassen online verfügbar. Beide Faktoren beeinflussen den künftigen Beitrag zur Autoversicherung, den jeder deutsche Kraftfahrzeugbesitzer im Jahr 2024 zahlen muss.
Jörg Asmussen, Geschäftsführer der GDV, verrät im Gespräch mit der Bild: „Für rund 7,4 Millionen Autofahrer gelten in der Kfz-Haftpflichtversicherung künftig höhere Einstufungen, während rund 5,4 Millionen von besseren Typklassen profitieren.“
Diese Automodelle sind betroffen
Der Verband hat dieses Jahr einige Automodelle gleich um mehrere Klassen verschoben. Wichtig zu wissen: Eine niedrigere Klasse bedeutet eine geringere Prämie. Einen großen Sprung nach unten, macht laut einer Modellberechnung der Bild beispielsweise der Fiat Panda 0.9 4X4. Liegt der Beitrag zurzeit noch bei etwa 378 Euro, soll er kommendes Jahr auf ungefähr 297 Euro herabgesenkt werden.
Wer aber zum Beispiel einen Toyota Prius (Hybrid) besitzt, muss schon bald tiefer in den Geldbeutel greifen. Denn die Fahrzeughalter müssen unter Umständen über 200 Euro mehr für ihren Haftpflichtschutz zahlen als dieses Jahr. Um zu erfahren, ob auch Ihr Auto von den Neueinstufungen betroffen ist, besuchen Sie die Website des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft.
So ermittelt die GDV die Typklassen
Für einige Fahrzeugführer ist es wohl ein Rätsel, wie der GDV zu den neuen Klassen für die einzelnen Automodelle kommt. Der ADAC klärt auf seiner Plattform auf: „In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind bei der Berechnung der Typklassen die Leistungen für geschädigte Unfallgegner maßgeblich.“ Und: „In der Kaskoversicherung spielt unter anderem der Wert des Fahrzeuges eine Rolle.“ Aus diesem Grund haben etwa die kontroversen SUVs häufig eine höhere Typklasse als Kleinwagen.
Anhand der Schadensbilanz der jüngsten Vergangenheit für insgesamt rund 32.000 verschiedene Modelle ermittelt der deutsche Gesamtverband die Einstufung. Werden mit einem Automodell vergleichsweise wenige Unfälle oder Schäden verursacht, liegt die Typklasse in der Regel im unteren Bereich.
Was kann man tun, wenn der Beitrag gestiegen ist?
Hat sich der Beitrag für die Kfz-Versicherung erhöht, sollte man sich überlegen, den Anbieter zu wechseln. In manchen Fällen lohnt es sich, bei seiner ursprünglichen Versicherung nach einem günstigeren Neukundentarif zu fragen. Wolfgang Schütz, Chef des Vergleichsportals für Versicherungen Verivox, weist gegenüber der Bild auf die Rechte der Verbraucher hin: „Wenn sich durch die Neueinstufung die Prämie erhöht, haben Autofahrer immer ein Sonderkündigungsrecht und können wechseln.“ Nach Erhalt der neuen Rechnung haben Betroffene vier Wochen Zeit, um sich eine neue Haftpflichtversicherung zu suchen.
Aber wie kündigt man seinen alten Schutz überhaupt? Dafür reicht oftmals ein formloses Schreiben vollkommen aus. Der Brief oder die E-Mail sollte folgende Elemente beinhalten:
- Name
- Adresse
- Vertragsnummer
- Kfz-Kennzeichen
- Zu welchem Zeitpunkt man kündigen will
Das sollte man bei einer neuen Versicherung beachten
Um sich zwischen den etlichen Versicherungs-Anbietern entscheiden zu können, kann man verschiedene Vergleichsportale zurate ziehen. Welche Leistungen eine neue Kfz-Haftpflichtversicherung beinhalten sollte, weiß der ADAC:
- Ausreichend hohe Deckungssumme: Besonders sinnvoll ist es, die höchstmögliche Deckung von 100 Millionen Euro zu wählen. Allerdings ist man gesetzlich lediglich dazu verpflichtet, eine Mindestdeckung von 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 1,22 Millionen für Sachschäden abzuschließen. Fällt der verursachte Schaden bei einem Unfall jedoch über diesen Rahmen aus, muss der Verursacher für jeden weiteren Cent selbst aufkommen
- Rabattschutz: Dieser schützt den Verbraucher einmal pro Kalenderjahr vor einer Rückstufung, wenn er einen Schaden verursacht hat
- Mallorca-Police: Damit sind Unfälle mit einem Mietwagen im Ausland mitversichert
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