Kinder gehören zu den besonders Gefährdeten im Straßenverkehr. Im jungen Alter kann der Nachwuchs oftmals Geschwindigkeiten und Abstände von Autos nur schwer einschätzen. Umso wichtiger ist es, mit der Verkehrserziehung so früh wie möglich anzufangen. Wie, erfahren Sie hier.
Alle 24 Minuten verunglückt ein Kind im Straßenverkehr
Laute Motor-Geräusche, verschiedenste Verkehrszeichen und viele aufleuchtende Farben. Diese Sachen gehören zum Alltag im Straßenverkehr. Für Kinder können all diese Eindrücke zu einer Ablenkung werden. Im jungen Alter handeln Kinder oftmals von Natur aus impulsiv und manchmal sogar unvorhersehbar. Durch die kleine Körpergröße werden sie auch von Autofahrern häufig nicht bemerkt. Zudem ist das Sichtfeld der Kinder, unter anderem durch parkende Autos, eingeschränkt. So berichtet das Statistische Bundesamt, dass „im Jahr 2021 rund 22.300 Kinder unter 15 Jahren bei Unfällen im Straßenverkehr zu Schaden (kamen)“. Im Schnitt wird ein Kind alle 24 Minuten im deutschen Straßenverkehr verletzt oder getötet. Seltener als im Jahr zuvor, aber dennoch zu häufig.
Frühe Verkehrserziehung als präventives Mittel
Eine frühe Verkehrserziehung soll dazu führen, dass Kinder von jung auf wissen, wie man sich richtig im Straßenverkehr verhält. Dadurch können vermeintlich gefährliche und tödliche Situation vermieden werden. Die Verkehrserziehung findet bereits an vielen Kitas und Schulen statt. So sollten der Fußgängerführerschein und Fahrradführerschein bekannt sein. Dafür kommen Polizisten in die Schulen und zeigen den Kindern, wie man richtig als Fußgänger, beziehungsweise als Fahrradfahrer am Verkehrsgeschehen teilnimmt. Doch das allein reicht nicht aus.
Erwachsene dienen als Vorbild
Das Verhalten von Eltern und Erwachsenen auf der Straße machen einen wesentlichen Bestandteil der Verkehrserziehung aus. Denn Kinder ahmen uns mehr nach als uns bewusst oder auch manchmal lieb ist. So sollte man nicht vor Kindern schimpfen oder beim Überqueren der Straße trödeln. Da Ältere eine Vorbildfunktion für die Jüngeren einnehmen, ist es auch wichtig, sich konsequent an die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu halten. Sonst kann es zur Verwirrung des Kindes kommen. Als Resultat weiß das Kind nicht, ob vor einem Zebrastreifen angehalten werden muss. Wie auch, wenn vielen Erwachsenen die Regeln nicht bewusst sind oder diese einfach nicht befolgt werden.
Wichtige Regeln für die Sicherheit des Kindes
Das eigene Verhalten ist eine wichtige Grundlage, um für mehr Sicherheit für Kinder auf der Straße zu sorgen. Doch dafür müssen einem selbst die richtigen Regeln bewusst sein und im Alltag konsequent umgesetzt werden. Tag 24 berichtet, welche Maßnahmen unter anderem dazugehören:
- Es wird immer auf dem Fußweg gelaufen. Am besten mit einem großen Abstand zur Fahrbahn.
- Bevor eine Straße überquert wird, anhalten und in beide Richtungen schauen. Erst wenn keine fahrenden Autos zu sehen ist, ist es sicher, die Straße zu überqueren.
- Auch wenn es heißt: „Bei Rot bleibe stehen, bei Grün darfst du gehen“: An Ampeln und Zebrastreifen sollte erst auf die andere Seite gewechselt werden, wenn alle Kraftfahrzeuge zum Stehen gekommen sind.
- Kein Trödeln beim Überqueren der Straße. Das Handy ist dabei tabu und auch sonstige Geräte, die zur Ablenkung vom Verkehrsgeschehen beitragen können, sollten nicht genutzt werden.
- In verkehrsberuhigten Zonen oder auch anderen Bereichen der Straße sollten Kinder nie ohne Aufsicht spielen. Ausnahmen gibt es, wenn es sich um eine Spielstraße handelt.
- Kinder unter 8 Jahren müssen mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren. Es sei denn, es gibt ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg.
- Das Fahrrad muss mit allen nötigen Sicherheitsvorkehrungen ausgestattet sein: Dazu gehören Klingel, Bremsen, Beleuchtung, Rückstrahler und Reflektoren. Wird der Fahrradfahrer ohne oder nur mit defekter Beleuchtung am Fahrrad erwischt, sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in der Höhe von 20 Euro vor.
Kinder richtig im Auto mitnehmen
Das richtige Verhalten im Auto ist auch ein wichtiger Punkt, den Eltern beachten sollten, um für eine erhöhte Sicherheit zu sorgen. Dazu gehört auch das Ein- und Aussteigen aus dem Wagen. Kinder dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Kraftfahrzeug befördert werden. So schreibt die StVO im § 21 Absatz 1a vor:
„Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden.“
Der Fahrer muss auch darauf achten, dass Kinder vor und während der Fahrt angeschnallt sind. Um mehr über die Anschnallpflicht zu erfahren, lesen Sie hier weiter.
Am sichersten ist es, wenn Kinder sowie Erwachsene nicht auf der Fahrbahnseite aussteigen. Besser ist es in der Regel auf der Beifahrerseite auszusteigen. Dabei muss beim Aussteigen darauf geachtet werden, dass weder Fußgänger noch Fahrradfahrer behindert werden.
Aus einem fahrenden Kraftfahrzeug sollte auch nie herausgesprungen werden. Egal, wie eilig es der Beifahrer haben sollte. Erst wenn das Auto vollständig zum Halt gekommen ist und die Umgebung überprüft wurde, ist es sicher auszusteigen.
Weitere optionale Sicherheitsmaßnahmen
Neben den vorgeschriebenen Maßnahmen und Verhaltensregeln können weiter Sicherheitsmaßnahmen vorgenommen werden. Tag 24 listet einige Hilfsmittel auf, die Kinder im Straßenverkehr schützen können:
- Helle und farbige Kleidung
- Reflektoren
- Warnweste
- Schutzhelm
- Schutzausrüstung
So sollten auch Autofahrer ständig ihre Umgebung kontrollieren. Denn kleine Kinder können schnell mal hinter einem parkenden Auto hervorspringen. Insbesondere in einer verkehrsberuhigten Zone müssen Fahrzeugführer auf spielende Kinder achtgeben. Die sind oftmals so in das Spielen vertieft, dass vorbeifahrende Autos nicht bemerkt werden. Überschreitet ein Fahrer in so einer Zone die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit, riskiert er eine Geldstrafe von bis zu 800 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein bis zu dreimonatiges Fahrverbot.
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Quellen: destatis.de, gesetze-im-internet.de, tag24.de