Wenn auf die Geschwin­dig­keits­über­schreitung ein Bußgeld folgt

Bei Verstößen gegen das Tempo­limit kennt der Gesetz­geber keinen Spaß. Das liegt sowohl an der hohen Unfall­gefahr als auch an der Quantität dieser Art von Verkehrs­ver­gehen – schließlich ist der sogenannte Bleifuß die am häufigsten begangene Tat im deutschen Straßen­verkehr. Wie teuer ein Tempo­verstoß auf der Autobahn oder im Stadt­verkehr werden kann, und wann Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot fällig werden, zeigen die folgenden Tabellen aus dem Bußgeld­ka­talog.

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Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Bußgeld­ka­talog Geschwin­digkeit für Pkw und Motor­räder - Innerhalb geschlos­sener Ortschaften

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 30 € 
11 - 15 km/h 50 € 
16 -20 km/h 70 € 
21 - 25 km/h 115 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 180 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
31 - 40 km/h 260 €  2 Punkte  1 Monat 
41 - 50 km/h 400 €  2 Punkte  1 Monat 
51 - 60 km/h 560 €  2 Punkte  2 Monate 
61 - 70 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
über 70 km/h 800 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Bußgeld­ka­talog Geschwin­digkeit für Pkw und Motor­räder - Außerhalb geschlos­sener Ortschaften

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 20 € 
11 - 15 km/h 40 € 
16 -20 km/h 60 € 
21 - 25 km/h 100 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 150 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
31 - 40 km/h 200 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
41 - 50 km/h 320 €  2 Punkte  1 Monat 
51 - 60 km/h 480 €  2 Punkte  1 Monat 
61 - 70 km/h 600 €  2 Punkte  2 Monate 
über 70 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Sonstige Verstöße in Sachen „Geschwin­digkeit“

Es spielt also eine nicht unwesentlich Rolle, ob Sie beispiels­weise mit einem Pkw oder Lkw geblitzt wurden und auch, ob die Geschwin­dig­keits­über­schreitung innerhalb oder außerhalb geschlos­sener Ortschaften begangen wurde. Die Straßen­ver­kehrs­ordnung hat aber auch noch andere Aspekte im Blick. So listet der Bußgeld­ka­talog Zuwider­hand­lungen bezüglich der gesetzlich vorge­schrie­benen Verwen­dungen von Geschwin­dig­keits­be­grenzern auf. Zudem können Sanktionen verhängt werden, wenn der betroffene Fahrer bei spezi­fi­schen Verkehrs­si­tua­tionen – wie zum Beispiel ein Stau, eine Unfall­stelle oder einschränkte Sicht bei ungüns­tigen Wetter­ver­hält­nissen – unange­messen schnell fährt.

Bußgeld­ka­talog Spezi­fische Verkehrssituationen

Delikt  Bußgeld Punkte  Fahrverbot 
Mit nicht­an­ge­passter Geschwin­digkeit gefahren trotz angekün­digter Gefah­ren­stelle, bei Unüber­sicht­lichkeit, an Straßen­kreu­zungen, Straßen­mün­dungen, Bahnüber­gängen oder schlechten Sicht- oder Wetter­ver­hält­nissen wie Nebel oder Glatteis  100 €  1 Punkt 
Festge­setzte Höchst­ge­schwin­digkeit bei Sicht­weise unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen überschritten (innerhalb geschlos­sener Ortschaften)  80 € - 680 €  1 - 2 Punkte  0 -3 Monate 
Festge­setzte Höchst­ge­schwin­digkeit bei Sicht­weise unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen überschritten (außerhalb geschlos­sener Ortschaften)  80 € - 600 €  0 - 2 Punkte  0 -3 Monate 
Beim Führen eines Fahrzeugs ein Kind, einen Hilfe­be­dürf­tigen oder älteren Menschen gefährdet, insbe­sondere durch nicht ausrei­chend vermin­derte Geschwin­digkeit, mangelnde Brems­be­reit­schaft oder unzurei­chenden Seiten­ab­stand beim Vorbei­fahren oder Überholen  80 €  1 Punkt 

Bußgeld­ka­talog Geschwindigkeitsbegrenzer

Delikt  Bußgeld  Punkte  Fahrverbot 
Kraft­fahrzeug in Betrieb genommen, das nicht mit dem vorge­schrie­benen Geschwin­dig­keits­be­grenzer ausge­rüstet war, oder den Geschwin­dig­keits­be­grenzer auf unzulässige Geschwin­digkeit einge­stellt oder nicht benutzt hat, auch wenn es sich um ein auslän­di­sches Kraft­fahrzeug handelt  100 €  1 Punkt 
Als Halter die Inbetrieb­nahme eines Kraft­fahr­zeuges angeordnet oder zugelassen, das nicht mit dem vorge­schrie­benen Geschwin­dig­keits­be­grenzer ausge­rüstet war oder dessen Geschwin­dig­keits­be­grenzer auf eine unzulässige Geschwin­digkeit einge­stellt war oder nicht benutzt wurde  150 €  1 Punkt 

Blitzer-Apps: Legal oder verboten?

Wer in Prä-Handy-Zeiten wissen wollte, ob ein Stau oder eine Geschwin­dig­keits­mess­anlage hinter der nächsten Kurve lauert, musste sich auf die Durch­sagen im Autoradio verlassen. Heutzutage gib es zudem die Möglichkeit, mit Hilfe von Blitzer-Apps im Mobil­te­lefon und Radar­warnen im Navi detail­lierte und jederzeit abrufbare Infor­ma­tionen zu erhalten. Aber wie steht es um die Erlaubnis, diesen Service zu nutzen?

Wer sich mit einer Blitzer-App oder einem Radar­warner auf Blitzer-Suche begibt, muss mit 75 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Die Antwort ist kniffelig: Man darf Programme und Geräte dieser Art zwar kaufen und auch im Auto mitführen, sie aber nicht während der Fahrt einge­schaltet haben. Techni­sches Zubehör, das ausschließlich auf mögliche Messstellen hinweist, ist gänzlich verboten. Für Verstöße dieser Art kann ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro erhoben sowie ein Punkt im Fahreig­nungs­re­gister fällig werden – eine höhere Sanktion also, als so manche Geschwin­dig­keits­über­schreitung zur Folge haben könnte. Das Autoradio als Quelle für Infor­ma­tionen zur Verkehrs­über­wa­chung ist und bleibt davon ausgenommen.

Geblitzt worden? Diese Fristen sollten Sie kennen

Fristen sind das A und O, wenn es darum geht, dass behörd­liche Dokumente ihre Rechts­kraft behalten. Auch bei einem Bußgeld­be­scheid aus dem Straßen­verkehr. Wenn die Behörde diesen nicht innerhalb von drei Monaten erlässt, verjähren die Tatvor­würfe. Eine mündliche oder schrift­liche Anhörung verlängert die Frist aller­dings um weitere drei Monate. Doch auch im Handeln des Betrof­fenen spielt der Faktor Zeit eine wichtige Rolle. Wer geblitzt worden ist, muss seinen Einspruch innerhalb von vierzehn Tagen ab Erhalt des Bußgeld­be­scheides einlegen – anderen­falls werden die Vorwürfe einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung rechts­kräftig und die Sanktionen nicht mehr abzuwenden.

Ein fehler­hafter Bußgeld­be­scheid, Fehler bei der Messung oder nicht einge­haltene Fristen können zur Einstellung des Verfahrens führen.

Toleranz­be­reich bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung

Da jede Geschwin­dig­keits­messung Schwan­kungen unter­liegen kann, gibt es in Deutschland den sogenannten Toleranz­be­reich, der durch die Physikalisch-Technische Bundes­an­stalt (PTB) wie folgt definiert ist: Wenn ein Kraft­fahr­zeug­fahrer einen Tempo­verstoß begeht und dabei unter 100 km/h gefahren ist, kann er mit einem Toleranz­abzug von 3 km/h rechnen. Bei einer Geschwin­digkeit von über 100 km/h werden circa 3 % der Geschwin­digkeit abgezogen.

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Angewendet werden diese Errech­nungen beim Blitzen mittels Radar­mess­ge­räten sowie Lichtschranken- und Laser­mess­ver­fahren. Anders verhält es sich mit der ProViDa-Technik, da das Nachfahren von Verkehrs­teil­nehmern durch ein Polizei­fahrzeug weniger akkurate Messergeb­nisse hervor­bringt und folglich einen größeren Toleranz­spielraum zulassen muss. In Zahlen bedeutet das: 5 km/h werden bei Geschwin­dig­keiten von unter 100 km/h und 5 % bei einem Tempo von über 100 km/h abgezogen. Doch auch die Toleranz­werte sind nicht in Stein gemeißelt. Entsprechen die äußeren Bedin­gungen beim Blitzen nicht der Norm – wie etwa bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechtem Wetter, kann die Toleranz zugunsten des betrof­fenen Fahrers erhöht werden.

Wann sich die Anfechtung von Bußgeld­vor­würfen lohnt …

Wenn der Bußgeld­be­scheid frist­ge­recht erlassen wurde, sollten Sie einen Anwalt Einspruch einlegen lassen, um mittels Akten­ein­sicht mögliche Fehler­quellen ausfindig zu machen. Diese können formeller Natur sein oder auf die Messung selbst zurück­zu­führen sein. Ob ein oder mehrere der folgenden Punkte ausreichen, um ein Bußgeld­ver­fahren zur Einstellung zu bringen, muss letztlich der Richter entscheiden:

  • falsches Akten­zeichen
  • lücken­hafte Angaben zur beschul­digten Person
  • fehlende Angaben zu Zeit, Ort und Art des Verstoßes
  • keine Angaben zu den Nebenfolgen
  • fehlende Rechts­mit­tel­be­lehrung
  • unscharfes oder nicht vorhan­denes Blitzerfoto
  • unvoll­stän­diges Messprotokoll
  • nicht ausrei­chend geschulte Messbeamte
  • unregel­mäßig gewartete und geeichte Blitzer
  • anfechtbare Messungen bei beein­träch­ti­genden Wetter- und Witte­rungs­ver­hält­nissen wie Regen, Schnee und Eis

Vorsicht Fahrverbot - in der Probezeit geblitzt!

Wer sich als blutjunger Fahran­fänger noch in der Probezeit befindet, muss besonders auf der Hut sein. Hier wird eine Geschwin­dig­keits­über­schreitung um mehr als 29 km/h als A-Verstoß gewertet. Bereits nach einem einma­ligen Vergehen wird die eigent­liche Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert. Zudem kommt es zur Anordnung der Teilnahme an einem Aufbau­se­minar. Nach dem zweiten Tempo­verstoß – oder einem anderen A-Delikt wie einem Rotlicht-, Abstands- oder Handy­verstoß – wird eine Verwarnung ausge­sprochen. Wenn diese nicht fruchtet, kommt es nach dem dritten Mal zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Geblitzt.de hilft schnell & zuverlässig

Sie wurden wegen zu hoher Geschwin­digkeit geblitzt? Dann reichen Sie Ihren Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid zwecks Überprüfung der Vorwürfe bei Geblitzt.de ein. Neben Tempo- und Überhol­ver­stößen werden wir auch tätig, wenn Ihnen zur Last gelegt wird, bei Rot über die Ampel, ohne erfor­der­lichen Abstand, oder mit dem Handy in der Hand gefahren zu sein. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

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Häufige Fragen

Ab welcher Geschwin­dig­keits­über­schreitung gibt es Punkte?

Ab 21 km/h zu schnell droht ein Punkt. Das gilt sowohl innerorts als auch außerorts. 

Wann droht ein Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?

Ein Fahrverbot von einem Monat droht ab 31 km/h zu schnell innerhalb geschlos­sener Ortschaft. Außerhalb geschlos­sener Ortschaften droht Ihnen ab 41 km/h zu schnell ein Fahrverbot. Ausge­nommen sind wieder­holte Geschwindigkeitsüberschreitungen. 

Was kosten Geschwindigkeitsüberschreitungen?

Mit einem PKW kostet das Überschreiten der Geschwin­digkeit zwischen 20 und 700 Euro außerorts und 30 bis 800 Euro innerorts. Die Geldbuße richtet sich nach der Geschwindigkeitsüberschreitung.