Wenn auf die Geschwindigkeitsüberschreitung ein Bußgeld folgt
Bei Verstößen gegen das Tempolimit kennt der Gesetzgeber keinen Spaß. Das liegt sowohl an der hohen Unfallgefahr als auch an der Quantität dieser Art von Verkehrsvergehen – schließlich ist der sogenannte Bleifuß die am häufigsten begangene Tat im deutschen Straßenverkehr. Wie teuer ein Tempoverstoß auf der Autobahn oder im Stadtverkehr werden kann, und wann Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot fällig werden, zeigen die folgenden Tabellen aus dem Bußgeldkatalog.
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Bußgeldkatalog Geschwindigkeit für Pkw und Motorräder - Innerhalb geschlossener Ortschaften
Neuer Bußgeldkatalog | |||
Verstoß | Regelsatz | Punkt(e) | Fahrverbot |
Bis 10 km/h | 30 € | - | - |
11 - 15 km/h | 50 € | - | - |
16 -20 km/h | 70 € | - | - |
21 - 25 km/h | 115 € | 1 Punkt | - |
26 - 30 km/h | 180 € | 1 Punkt | (1 Monat)* |
31 - 40 km/h | 260 € | 2 Punkte | 1 Monat |
41 - 50 km/h | 400 € | 2 Punkte | 1 Monat |
51 - 60 km/h | 560 € | 2 Punkte | 2 Monate |
61 - 70 km/h | 700 € | 2 Punkte | 3 Monate |
über 70 km/h | 800 € | 2 Punkte | 3 Monate |
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. |
Bußgeldkatalog Geschwindigkeit für Pkw und Motorräder - Außerhalb geschlossener Ortschaften
Neuer Bußgeldkatalog | |||
Verstoß | Regelsatz | Punkt(e) | Fahrverbot |
Bis 10 km/h | 20 € | - | - |
11 - 15 km/h | 40 € | - | - |
16 -20 km/h | 60 € | - | - |
21 - 25 km/h | 100 € | 1 Punkt | - |
26 - 30 km/h | 150 € | 1 Punkt | (1 Monat)* |
31 - 40 km/h | 200 € | 1 Punkt | (1 Monat)* |
41 - 50 km/h | 320 € | 2 Punkte | 1 Monat |
51 - 60 km/h | 480 € | 2 Punkte | 1 Monat |
61 - 70 km/h | 600 € | 2 Punkte | 2 Monate |
über 70 km/h | 700 € | 2 Punkte | 3 Monate |
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. |
Sonstige Verstöße in Sachen „Geschwindigkeit“
Es spielt also eine nicht unwesentlich Rolle, ob Sie beispielsweise mit einem Pkw oder Lkw geblitzt wurden und auch, ob die Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften begangen wurde. Die Straßenverkehrsordnung hat aber auch noch andere Aspekte im Blick. So listet der Bußgeldkatalog Zuwiderhandlungen bezüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Verwendungen von Geschwindigkeitsbegrenzern auf. Zudem können Sanktionen verhängt werden, wenn der betroffene Fahrer bei spezifischen Verkehrssituationen – wie zum Beispiel ein Stau, eine Unfallstelle oder einschränkte Sicht bei ungünstigen Wetterverhältnissen – unangemessen schnell fährt.
Bußgeldkatalog Spezifische Verkehrssituationen
Delikt | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Mit nichtangepasster Geschwindigkeit gefahren trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßenmündungen, Bahnübergängen oder schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen wie Nebel oder Glatteis | 100 € | 1 Punkt | - |
Festgesetzte Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweise unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen überschritten (innerhalb geschlossener Ortschaften) | 80 € - 680 € | 1 - 2 Punkte | 0 -3 Monate |
Festgesetzte Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweise unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen überschritten (außerhalb geschlossener Ortschaften) | 80 € - 600 € | 0 - 2 Punkte | 0 -3 Monate |
Beim Führen eines Fahrzeugs ein Kind, einen Hilfebedürftigen oder älteren Menschen gefährdet, insbesondere durch nicht ausreichend verminderte Geschwindigkeit, mangelnde Bremsbereitschaft oder unzureichenden Seitenabstand beim Vorbeifahren oder Überholen | 80 € | 1 Punkt | - |
Bußgeldkatalog Geschwindigkeitsbegrenzer
Delikt | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Kraftfahrzeug in Betrieb genommen, das nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war, oder den Geschwindigkeitsbegrenzer auf unzulässige Geschwindigkeit eingestellt oder nicht benutzt hat, auch wenn es sich um ein ausländisches Kraftfahrzeug handelt | 100 € | 1 Punkt | - |
Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges angeordnet oder zugelassen, das nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war oder dessen Geschwindigkeitsbegrenzer auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellt war oder nicht benutzt wurde | 150 € | 1 Punkt | - |
Blitzer-Apps: Legal oder verboten?
Wer in Prä-Handy-Zeiten wissen wollte, ob ein Stau oder eine Geschwindigkeitsmessanlage hinter der nächsten Kurve lauert, musste sich auf die Durchsagen im Autoradio verlassen. Heutzutage gib es zudem die Möglichkeit, mit Hilfe von Blitzer-Apps im Mobiltelefon und Radarwarnen im Navi detaillierte und jederzeit abrufbare Informationen zu erhalten. Aber wie steht es um die Erlaubnis, diesen Service zu nutzen?
Wer sich mit einer Blitzer-App oder einem Radarwarner auf Blitzer-Suche begibt, muss mit 75 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Die Antwort ist kniffelig: Man darf Programme und Geräte dieser Art zwar kaufen und auch im Auto mitführen, sie aber nicht während der Fahrt eingeschaltet haben. Technisches Zubehör, das ausschließlich auf mögliche Messstellen hinweist, ist gänzlich verboten. Für Verstöße dieser Art kann ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro erhoben sowie ein Punkt im Fahreignungsregister fällig werden – eine höhere Sanktion also, als so manche Geschwindigkeitsüberschreitung zur Folge haben könnte. Das Autoradio als Quelle für Informationen zur Verkehrsüberwachung ist und bleibt davon ausgenommen.
Geblitzt worden? Diese Fristen sollten Sie kennen
Fristen sind das A und O, wenn es darum geht, dass behördliche Dokumente ihre Rechtskraft behalten. Auch bei einem Bußgeldbescheid aus dem Straßenverkehr. Wenn die Behörde diesen nicht innerhalb von drei Monaten erlässt, verjähren die Tatvorwürfe. Eine mündliche oder schriftliche Anhörung verlängert die Frist allerdings um weitere drei Monate. Doch auch im Handeln des Betroffenen spielt der Faktor Zeit eine wichtige Rolle. Wer geblitzt worden ist, muss seinen Einspruch innerhalb von vierzehn Tagen ab Erhalt des Bußgeldbescheides einlegen – anderenfalls werden die Vorwürfe einer Geschwindigkeitsüberschreitung rechtskräftig und die Sanktionen nicht mehr abzuwenden.
Ein fehlerhafter Bußgeldbescheid, Fehler bei der Messung oder nicht eingehaltene Fristen können zur Einstellung des Verfahrens führen.
Toleranzbereich bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung
Da jede Geschwindigkeitsmessung Schwankungen unterliegen kann, gibt es in Deutschland den sogenannten Toleranzbereich, der durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) wie folgt definiert ist: Wenn ein Kraftfahrzeugfahrer einen Tempoverstoß begeht und dabei unter 100 km/h gefahren ist, kann er mit einem Toleranzabzug von 3 km/h rechnen. Bei einer Geschwindigkeit von über 100 km/h werden circa 3 % der Geschwindigkeit abgezogen.
Angewendet werden diese Errechnungen beim Blitzen mittels Radarmessgeräten sowie Lichtschranken- und Lasermessverfahren. Anders verhält es sich mit der ProViDa-Technik, da das Nachfahren von Verkehrsteilnehmern durch ein Polizeifahrzeug weniger akkurate Messergebnisse hervorbringt und folglich einen größeren Toleranzspielraum zulassen muss. In Zahlen bedeutet das: 5 km/h werden bei Geschwindigkeiten von unter 100 km/h und 5 % bei einem Tempo von über 100 km/h abgezogen. Doch auch die Toleranzwerte sind nicht in Stein gemeißelt. Entsprechen die äußeren Bedingungen beim Blitzen nicht der Norm – wie etwa bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechtem Wetter, kann die Toleranz zugunsten des betroffenen Fahrers erhöht werden.
Wann sich die Anfechtung von Bußgeldvorwürfen lohnt …
Wenn der Bußgeldbescheid fristgerecht erlassen wurde, sollten Sie einen Anwalt Einspruch einlegen lassen, um mittels Akteneinsicht mögliche Fehlerquellen ausfindig zu machen. Diese können formeller Natur sein oder auf die Messung selbst zurückzuführen sein. Ob ein oder mehrere der folgenden Punkte ausreichen, um ein Bußgeldverfahren zur Einstellung zu bringen, muss letztlich der Richter entscheiden:
- falsches Aktenzeichen
- lückenhafte Angaben zur beschuldigten Person
- fehlende Angaben zu Zeit, Ort und Art des Verstoßes
- keine Angaben zu den Nebenfolgen
- fehlende Rechtsmittelbelehrung
- unscharfes oder nicht vorhandenes Blitzerfoto
- unvollständiges Messprotokoll
- nicht ausreichend geschulte Messbeamte
- unregelmäßig gewartete und geeichte Blitzer
- anfechtbare Messungen bei beeinträchtigenden Wetter- und Witterungsverhältnissen wie Regen, Schnee und Eis
Vorsicht Fahrverbot - in der Probezeit geblitzt!
Wer sich als blutjunger Fahranfänger noch in der Probezeit befindet, muss besonders auf der Hut sein. Hier wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 29 km/h als A-Verstoß gewertet. Bereits nach einem einmaligen Vergehen wird die eigentliche Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert. Zudem kommt es zur Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar. Nach dem zweiten Tempoverstoß – oder einem anderen A-Delikt wie einem Rotlicht-, Abstands- oder Handyverstoß – wird eine Verwarnung ausgesprochen. Wenn diese nicht fruchtet, kommt es nach dem dritten Mal zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Geblitzt.de hilft schnell & zuverlässig
Sie wurden wegen zu hoher Geschwindigkeit geblitzt? Dann reichen Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid zwecks Überprüfung der Vorwürfe bei Geblitzt.de ein. Neben Tempo- und Überholverstößen werden wir auch tätig, wenn Ihnen zur Last gelegt wird, bei Rot über die Ampel, ohne erforderlichen Abstand, oder mit dem Handy in der Hand gefahren zu sein. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
1 km/h bis 10 km/h zu schnell gefahren
31 km/h bis 40 km/h zu schnell gefahren
41 km/h bis 50 km/h zu schnell gefahren
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
Tempoüberschreitung
51 km/h und mehr zu schnell
16 km/h bis 20 km/h zu schnell gefahren
11 km/h bis 15 km/h zu schnell gefahren
Zu schnell gefahren
Zu schnell gefahren und geblitzt worden?
Innerorts geblitzt zu werden? Was kostet es?
Außerorts geblitzt – mit diesen Sanktionen müssen Sie rechnen
zu schnell gefahren: 21 km/h bis 30 km/h
Ab wann blitzt ein Blitzer innerorts?
Wann ist man ein Wiederholungstäter?
Häufige Fragen
Ab welcher Geschwindigkeitsüberschreitung gibt es Punkte?
Ab 21 km/h zu schnell droht ein Punkt. Das gilt sowohl innerorts als auch außerorts.
Wann droht ein Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?
Ein Fahrverbot von einem Monat droht ab 31 km/h zu schnell innerhalb geschlossener Ortschaft. Außerhalb geschlossener Ortschaften droht Ihnen ab 41 km/h zu schnell ein Fahrverbot. Ausgenommen sind wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Was kosten Geschwindigkeitsüberschreitungen?
Mit einem PKW kostet das Überschreiten der Geschwindigkeit zwischen 20 und 700 Euro außerorts und 30 bis 800 Euro innerorts. Die Geldbuße richtet sich nach der Geschwindigkeitsüberschreitung.